Madak – Ihr Meisterbetrieb für Fliesen, Naturstein & Bäder
- Mo-Fr 10:00 - 18:00 Sa 10:00 - 14:00
- Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Abdurrahim Madak,
handelnd unter „Madak Fliesen- & Natursteinhandel, Fliesenleger Meisterbetrieb“
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Abdurrahim Madak, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Madak Fliesen- & Natursteinhandel, Fliesenleger Meisterbetrieb“ (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Soweit nicht anders vereinbart, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers durch eigenhändige Unterschrift annimmt. Eine Annahme in anderer Form, insbesondere per E-Mail oder mündlich, reicht nicht aus. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 7 Tagen nach Zugang anzunehmen.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen:
1. Verkauf von Produkten aus dem Sortiment
Bei Bestellung von Produkten aus unserem Standardsortiment ist der vollständige Betrag (100 %) per Vorkasse zu zahlen. Die Lieferung bzw. Abholung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
2. Dienstleistungen (z. B. Fliesenverlegung)
Für Dienstleistungen gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
-
50 % Anzahlung nach schriftlicher Angebotsannahme
-
40 % Zahlung zum Beginn der Dienstleistung
-
10 % Restzahlung nach vollständiger Leistungserbringung
Die jeweiligen Zahlungen sind fristgerecht und ohne Abzüge zu leisten. Die Dienstleistung beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.
3. Maßanfertigungen
Bei individuell gefertigten Produkten (z. B. maßgefertigte Waschbecken, Badmöbel oder Sonderanfertigungen) ist der gesamte Betrag (100 %) im Voraus zu zahlen. Die Produktion beginnt erst nach Zahlungseingang.
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie gegebenenfalls weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
5. Widerrufsrecht und Rückgabebelehrung
1) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gemäß §§ 355, 356 BGB.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter (nicht Beförderer) die Ware in Besitz genommen haben.
Bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Vertragsabschluss, sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen (§ 356 Abs. 4 BGB).
Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines Widerrufs erstatten wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Rücksendekosten:
Die Kosten der Rücksendung tragen Sie als Verbraucher, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht und keine Mängel aufweist.
(2) Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
-
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), z. B. maßgefertigte Fliesen oder Badmöbel.
-
zur Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde.
-
zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben (§ 356 Abs. 4 BGB).
(3) Rücknahme bei Geschäftskunden
Bei Geschäftskunden (Unternehmern) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht oder Rücknahmepflicht. Rücknahmen erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung oder auf Kulanzbasis.
(4) Muster-Widerrufsformular
Ein Muster-Widerrufsformular steht unter folgendem Link zur Verfügung:
https://madak.de/wp-content/uploads/2025/06/Widerrufsformular_.pdf
Der Widerruf kann formlos per E-Mail oder Brief erklärt werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen, insbesondere:
-
Bereitstellung eines geeigneten, sicheren und zugänglichen Arbeitsumfelds,
-
ungehinderter Zugang zur Baustelle,
-
Versorgung mit Strom und Wasser,
-
Aufrechterhaltung einer Raumtemperatur von mindestens 10 °C während der Arbeiten.
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge nicht erbrachter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Liefer- und Ausführungsfristen
Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder durch Dritte (z. B. Materiallieferverzögerungen, Wetterbedingungen) verlängern die Fristen angemessen.
Schadenersatz wegen Verzugs ist nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers möglich.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Sachen, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Wert der anderen Sachen zur Zeit der Verbindung oder Verarbeitung.
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer (§ 14 BGB), erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen.
Wird die gelieferte Ware durch den Auftraggeber veräußert, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt die daraus entstehende Forderung gegenüber Dritten in Höhe des Rechnungswertes an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an.
Ein Eigentumsvorbehalt an reinen Werkleistungen oder an Sachen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden oder nach Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks werden (§ 946 BGB), ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) an gelieferten, noch nicht eingebauten Materialien vor.
9. Abnahme und Gewährleistung
(1) Abnahme:
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme nicht unberechtigt zu verweigern. Wird keine förmliche Abnahme durchgeführt, gilt die Leistung spätestens 7 Tage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung oder mit Ingebrauchnahme als abgenommen.
(2) Mängelanzeige:
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei Verbrauchern gilt § 634a BGB.
(3) Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr, sofern kein arglistiges Verschweigen oder Vorsatz vorliegt.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.madak.de/datenschutz.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Speditionen) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte ausüben.
13. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Unser Unternehmen ist stolz darauf, seit vielen Jahren hochwertige Handwerksleistungen in der Region anzubieten.
Dank unserer lokalen Präsenz kennen wir die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden ganz genau – und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden.
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